Die Fragen nach der Hamsterhaltung sind auch unter dem Aspekt des Tierschutzes zu beantworten. In § 2 des Tierschutzgesetzes vom 25.Mai 1998 heisst es: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,...
-> ... muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltens- gerecht unterbringen;
-> ... darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
-> ... muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."